me. Dennis Gretzschel
KFZ-Technikermeister
Über mich
Ich wurde 1978 geboren und legte 1996 meinen Realschulabschluss ab. Im Anschluss absolvierte ich das Fachabitur sowie die Höhere Handelsschule, bevor ich meine berufliche Laufbahn mit einer Ausbildung zum Kfz-Mechaniker bei Volkswagen begann.
Nach erfolgreichem Abschluss sammelte ich umfassende Praxiserfahrung und wechselte zu Bentley und Lamborghini in Frankfurt. Dort vertiefte ich mein Fachwissen im Bereich hochwertiger und leistungsstarker Fahrzeuge und arbeitete täglich mit höchsten Qualitätsansprüchen.
Um mein technisches Know-how weiter auszubauen, absolvierte ich die Meisterschule der Handwerkskammer Frankfurt und schloss diese erfolgreich als Kfz-Mechatronikermeister ab. Im Anschluss war ich zwei Jahre als Werkstattmeister bei Scania tätig und verantwortete die fachliche Leitung sowie die Qualitätssicherung im Werkstattbereich.
Im Jahr 2007 folgte die Weiterbildung zum Kfz-Sachverständigen für Schäden und Bewertung. Seit 2008 bin ich als selbstständiger Kfz-Sachverständiger unter SVRosbach.de tätig.
Vertrauen durch Kompetenz und Unabhängigkeit
Ein Gutachten ist mehr als eine Einschätzung – es ist die Grundlage für finanzielle Entscheidungen, rechtliche Auseinandersetzungen und wirtschaftliche Klarheit.
Ich stehe für:
Absolute Unabhängigkeit gegenüber Versicherungen
Technisch fundierte und rechtssichere Gutachten
Langjährige Erfahrung aus Werkstatt- und Meisterpraxis
Sorgfalt, Objektivität und persönliche Verantwortung
Meine Mandanten – ob Privatpersonen, Rechtsanwälte oder Unternehmen – vertrauen auf eine sachliche, klare und belastbare Bewertung.
Jedes Gutachten wird mit höchster Präzision erstellt und hält auch einer kritischen Prüfung stand.
Vertrauen entsteht durch Kompetenz, Erfahrung und Integrität.
Genau dafür stehe ich mit meinem Namen.
me. Dennis Gretzschel
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"Der schuldlos Geschädigte eines Verkehrsunfalles hat einen Anspruch darauf, auf Kosten der Haftpflichtversicherung des Schädigers einen Rechtsanwalt mit der Geltendmachung der Ansprüche aus dem Unfallereignis zu beauftragen."
BGH NJW 06, 1065
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